Software für Sonderbau, gibt's sowas?
4 digitale Lösungen, auf die Sie im Sonderbau setzen sollten!
Es ist wie beim Heimwerken: Alles, was Sie nicht als Bausatz im Regal finden, verlangt besondere und teils individuelle Lösungen. Und der Sonderbau bringt wortwörtlich viele Besonderheiten mit sich. Das fängt bei spezifischen Bauordnungen je nach Bundesland an und geht über sehr umfangreiche Brandschutzvorgaben/-prüfungen.
In dieser Vielseitigkeit liegt die größte Hürde für Sonderbauer auf der Suche nach Softwarelösungen. Denn diese sollen Prozesse vereinheitlichen, standardisieren und dadurch optimieren. Die gute Nachricht: Trotz des hohen Maßes an individuellen Prozessen im Sonderbau gibt es digitale Lösungen, die für nahezu alle Sonderbauweisen enorme Chancen bereithalten.
Welche das sind, das werde ich Ihnen in diesem Artikel aufzeigen. Zum besseren Verständnis klären wir zunächst noch einmal, was den Sonderbau ausmacht und wodurch die speziellen Herausforderungen entstehen.
Was fällt unter Sonderbau?
Zum Sonderbau gehören Anlagen, Gebäude oder Räume besonderer Art, Größe, Nutzung oder Höhe. Im Konkreten heißt das:
- Hochhäuser,
- Versammlungsstätten,
- Krankenhäuser,
- Schulen,
- Theater,
- Hotels,
- oder Parkflächen.
Weitere Sonderbau-Eigenschaften sind selbstständig nutzbare, i.d.R. überdeckte sowie von Menschen betretbare bauliche Anlagen – Genaueres können Sie der Musterbauordnung entnehmen. Die Definition ginge hier noch weitaus breiter. Wir sehen hier jedoch bereits, die Bauobjekte sind enorm vielfältig.
Sonderbau ist nicht gleich Sonderbau
Der Sonderbau ist nicht nur vielfältig, der Geltungsbereich – welche Bauten, werden wo konkret als Sonderbauten bezeichnet – ist es auch. Was ist damit gemeint? Der Geltungsbereich unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die Prüfung, ob ein geplanter Bau dem Sonderbau angehört und welche spezifischen Anforderungen damit einhergehen, das unterliegt der jeweiligen Landesbauordnung. Ein Mehraufwand für bundesweit tätige Unternehmen, die verschiedene Landesbauordnungen und deren Anforderungen nachkommen müssen.
Zwei Arten von Sonderbauten
Geregelte Sonderbauten.
Sonderbauten, für welche Sonderbauverordnungen existieren, bezeichnet man als geregelte Sonderbauten. In diesen Verordnungen werden Anforderungen zum Antragswesen, Nachweispflichten und mehr geregelt.
Zu den geregelten Sonderbauten gehören u.a.:
- Hochhäuser,
- Versammlungsstätten,
- Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten,
- Verkaufsstätten ab 2.000 qm,
- Schulen,
- Hochschulen,
- Industriebauten.
Ungeregelte Sonderbauten.
Für Sonderbauten, die über keine Sonderbauschriften verfügen, gelten besondere Anforderungen für das Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweise müssen individuell bemessen werden. Hierfür erfolgt ggf. eine besondere Risikobetrachtung möglicher Entzündungsquellen, Brandlasten und Gefahren.
Zu den ungeregelten Sonderbauten zählen u.a.:
- Spielhallen > 150m² Grundfläche,
- Gebäude mit Büros oder Verwaltungsräumen ≥ 400m² Grundfläche einzeln,
- Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen,
- Camping- und Wochenendplätze,
- Freizeit- und Vergnügungsparks.
Zusammengefasst: Herausforderungen für den Sonderbau:
- Flexibel auf Landesbauordnungen reagieren
- Spezifische Anträge zeitig beantragen
- Anforderungskataloge einhalten & abarbeiten
- Lieferanten optimal koordinieren
- Ggf. spezifische Schulung von Subunternehmern
Spezifische Sonderbau-Software als Lösung.
In dieser Vielseitigkeit der Aufgaben liegt die größte Herausforderung. Softwarelösungen sollen Prozesse vereinheitlichen, standardisieren und somit optimieren. Für Sonderbauer heißt das: Lösungen von der Stange helfen kaum weiter. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit Sonderbauern eine Lösung speziell für die Anforderungen im Sonderbau entwickelt. Worauf wurde hierbei geachtet?
1. Flexibilität dank Low-Code Technologie
Ob Gewerbefläche, Krankenhäuser, Schulen oder Theater, mit der TGC-Lösung erhalten Sie eine flexible Lösung, die dank Low-Code Technologie simpel konfiguriert werden kann. Die Anforderungen einer Landesbauordnung können Sie intelligent und einfach in unserer Lösung hinterlegen. So erinnert Sie unsere Software-Lösung auch an spezifische Angaben, die für bayrische, hessische etc. Bauantragsformulare erforderlich sind; teils automatisch.
2. Erinnerungen und Präzision
Mit der Flexibilität in der Ausgestaltung der Lösung müssen verlässliche Bausteine in der Softwarelösung einhergehen. Hierzu zählen eine sichere Ablage von Dokumenten, eine Erinnerungsfunktion, bspw. bei ausstehender Brandschutzdokumentation nach DIN 18-230 oder digitale Checklisten. Wir haben hierzu Standards in unserer Lösung geschaffen, die Sie verlässlich daran erinnern, wann eine Frist ausläuft, wo lückenhaft dokumentiert wurde oder wo ein Genehmigungsantrag fehlt.
3. Optimale Koordination
Ihre Herausforderung, nahezu jedes Projekt in seinen individuellen Herausforderungen zu meistern, darf nie zulasten verlässlicher Koordination gehen. Die Koordination von Mitarbeitern, Subunternehmern und Lieferanten ist entscheidend. Für die Mitarbeiter-organisation haben wir daher ein Echtzeit-Dashboard samt Einsatzübersicht zu allen Mitarbeiter:innen und jeder Kolonne geschaffen. Subunternehmer können Sie sekundenschnell anfordern, Zeiten und Kosten einsehen und Ihre Tätigkeiten für ein Bauprojekt überblicken. Hierzu gehört auch die effiziente, digitale Verwaltung all Ihrer Lieferscheine.
4. Übersicht behalten
Sie merken, wir haben uns mit den Herausforderungen des Sonderbaus tiefgehend befasst. Falls es Ihre Aufgabe ist, digitale Lösungen für den Sonderbau zu finden, dann schreiben Sie uns. Wir melden uns innerhalb von 24h zurück und zeigen Ihnen, wie der Sonderbau der Zukunft arbeitet. Lassen Sie uns gemeinsam die Bauwelt von morgen digitaler und besser gestalten.
Christian Thein
TGC Group